Freiheit beim Laden von E-Fahrzeugen wird in Deutschland Gesetz

Flexibles Bezahlen beim Laden von Elektroautos wird Gesetz: Mit intercharge direct ist der digitale Zugang zu Ladestationen ohne festen Vertrag möglich

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten Ergänzung zur Ladesäulenverordnung auf Digitalisierung in der Elektromobilität. Autofahrer sollen per App oder mit einer mobilen Website bei allen Betreibern von Ladestationen bezahlen können ? auch ohne Fahrstromvertrag.

Die von der Bundesregierung geplanten Erweiterungen zur Ladesäulenverordnung stellen Weichen für die Zukunft der Elektromobilität. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Elektroautofahrer jede Ladestation im öffentlichen Raum nutzen können, ohne langfristige Fahrstromverträge abzuschließen.

Das bedeutet, dass das Laden und die anschließende Bezahlung per Smartphone mit Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und PayPal möglich sein wird. Dabei folgt der Gesetzgeber dem Ansatz zahlreicher Ladestationsbetreiber im In- und Ausland, die 2014 begonnen haben, Ladepunkte durch die Kennzeichnung mit intercharge direct um das sogenannte punktuelle Laden zu erweitern.

intercharge direct ist eine betreiberübergreifende Payment-Lösung, die das spontane Laden für Elektrofahrzeuge ermöglicht. Die digitale Freischaltung und Bezahlung des Ladevorgangs erfolgt via mobiler Webseite über das Smartphone. Das Unternehmen Hubject, ein Joint Venture von BMW, Bosch, Daimler, EnBW, RWE und Siemens, hat das Bezahlsystem entwickelt. Es ist bereits an 400 Ladepunkten in Deutschland und Europa im Einsatz.

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Über die Hubject-Plattform können Betreiber von Ladepunkten an ihren Stationen sowohl das spontane Laden als auch das vertragsbasierte Laden für Kunden mit Fahrstromverträgen anbieten. Die Partner des intercharge-Netzwerks haben heute schon die Möglichkeit, die gesetzlich geforderte Technik mit nur wenigen Klicks an ihren Ladestationen einzusetzen.

?Die Ergänzung der Ladesäulenverordnung setzt durch den digitalen Zugang zu Ladestationen ein klares Zeichen für mehr Kundenfreundlichkeit in der Elektromobilität. Gleichzeitig weist die Verordnung keine Schranken für die Geschäftsmodelle von Fahrstromanbietern wie Automobilunternehmen und Mobilitätsdienstleistern auf?, kommentiert Sebastian Crusius, Senior Manager Public Affairs bei Hubject.

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