Die EU hat am Donnerstag das sogenannte Geoblocking für Streaming-Anbieter abgeschafft. Ab 2018 ist es möglich auch im Ausland Netflix-Serien über seinen deutschen Account zu sehen. Vorerst profitieren allerdings nur Bezahl-Abos.
Auf Netflix, Amazon, Sky und Spotify wollen viele auch im Urlaub nicht verzichten. Bisher war es jedoch nicht möglich, über einen deutschen Account Filme oder Musik im Ausland zu streamen. Diese Geoblocking-Funktion wurde am Donnerstag von der EU abgeschafft. Ab 2018 können wir Filme, Serien und Musik auch auf Reisen im europäischen Ausland genießen.
Ausstrahlungsrechte bleiben bestehen
Die Anbieter haben die Ausstrahlungsrechte für ihre Inhalte nur auf das Heimatland des Nutzers beschränkt. Das bleibt auch nach dem Beschluss der EU bestehen. Der Clou: Netflix und Co. gewähren jetzt während eines Aufenthalts im Ausland die Nutzung des Dienstes so, als ob man zuhause wäre. Allerdings nur für eine bestimmte Zeit, etwa im Urlaub, oder während eines Auslandsstudiums. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, wird das Angebot seines bisherigen Anbieters nicht nutzen können. Für sie bleibt nur der gute alte Blu-ray Player:
Anbieter prüfen Heimatland
Den Dienst einfach im Ausland abschließen und andere Inhalte genießen, ist also nicht möglich. Die Anbieter sind dazu verpflichtet zu prüfen, welches das Heimatland des Kunden ist. Durch die Adresse, Zahlungsdaten und IP-Adresse wird entschieden, ob der Kunde auch wirklich in dem Land wohnt, in dem er das Abo abgeschlossen hat. Außerdem werden vorerst nur Bezahl-Abos von dem neuen Gesetz profitieren. Bei der kostenlosen Version von Spotify kann der Anbieter selbst entscheiden, ob er einen Geoblocker einsetzt.
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EU-Staaten müssen zustimmen
Die Gesetzesänderung der EU muss noch vom Ministerrat freigegeben werden und anschließend müssen die EU-Staaten zustimmen. Diese Schritte gelten allerdings bloß noch als Formsache. Ab 2018 heißt es dann also nicht mehr: ?Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar?. Diese Zeiten sind bald EU-weit vorbei.
Quelle: F.A.Z, Golem